Selbsthilfe-Fördertopf
Geschäftsstelle: Selbsthilfe Kärnten, Kempfstraße 23/3. Stock, 9021 Klagenfurt
TEL 0463/50 48 71, FAX 0463/50 48 71-24, E-MAIL office@selbsthilfe-kaernten.at


 

Rechtliche Grundlage für den Selbsthilfe-Fördertopf sind die Richtlinien zur finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich in Kärnten, die am 6. Dezember 2002 von Landesrätin Dr. Gabriele Schaunig-Kandut (Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 13) und Dr. Horst Sekerka (Präsident des Dachverbandes Selbsthilfe Kärnten) unterschrieben wurden.


1. Förderung über den Selbsthilfe-Fördertopf

Die finanzielle Förderung spezieller Aktivitäten einzelner Selbsthilfegruppen erfolgt über den Selbsthilfe-Fördertopf, welcher vom Land Kärnten sowie weiteren privaten und institutionellen Geldgebern gespeist wird.

Über die Mittelvergabe entscheidet der zu diesem Zweck eingerichtete Selbsthilfe-Beirat. Dieser setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Vertretern verschiedener Organisationen zusammen. Ein Vertreter des Dachverbandes Selbsthilfe Kärnten nimmt an den Sitzungen des Selbsthilfe-Beirates teil.

Folgende Organisationen sind im Selbsthilfe-Beirat vertreten:


Vorsitzender: Dr. Klemens Fheodoroff (Rotary Kärnten)


1.1. Die Mittelvergabe erfolgt nach den folgenden Voraussetzungen und Richtlinien:

  • Die antragstellende Selbsthilfegruppe muss Mitglied im Dachverband Selbsthilfe Kärnten sein.
  • Die antragstellende Selbsthilfegruppe muss grundsätzlich für neue Mitglieder offen und neutral ausgerichtet sein, d.h. keine parteipolitische Ausrichtung, keine Verfolgung kommerzieller Interessen etc.
  • Die Interessenwahrnehmung und –vertretung erfolgt durch die Betroffenen bzw. deren Angehörigen im Rahmen einer verlässlichen/kontinuierlichen Gruppenarbeit (Gruppengröße von mindestens 6 Personen).
  • Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den relevanten Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich

1.2. Inhaltliche Schwerpunkte der Selbsthilfe-Förderung können sein:

  • Maßnahmen zur Information und Aufklärung von Betroffenen bzw. deren Angehörigen
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Selbsthilfearbeit stehen (z.B. Teilnahme an themenspezifischen Seminaren und Kongressen)
  • Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von themenspezifischen Veranstaltungen (z.B. Broschüren, Informationsabende, Diskussionsrunden, usw.)

Als weitere mögliche Inhalte für finanzielle Förderungen der Selbsthilfegruppe können auch Sachkosten für z.B. Büromaterial, Porto-, Telefon- und Fahrtkosten, Fachliteratur, Honorare für Referenten und Druckkosten für Informationsmaterial in Betracht kommen.
Ein anderer Verwendungszweck ist nicht ausgeschlossen, bedarf jedoch einer ausführlichen Begründung durch die antragstellende Selbsthilfegruppe.

(Einzel-)Therapeutische Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

1.3. Formen der Förderung

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen kann sowohl projektbezogen als auch durch pauschale Zuschüsse erfolgen.
Projektbezogene Förderung bezieht sich auf gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen (z.B. themenspezifische Veranstaltungen oder gezielte Öffentlichkeitsarbeit).

  • Pauschale Förderung meint die direkte finanzielle Unterstützung der Selbsthilfe-Aktivitäten mit und ohne Bezug auf einen speziellen Verwendungszweck.
  • Die nicht-materiellen, strukturellen und sachlichen Förderungsmöglichkeiten durch andere Einrichtungen bleiben bestehen.
  • Doppelförderungen sind transparent darzustellen.

1.4. Umfang der Förderung

  • Bedarfsbezogene finanzielle Förderung von Selbsthilfe-Aktivitäten der Selbsthilfegruppen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsangebotes und der vorhandenen Mittel.
  • Eine Vollfinanzierung der Selbsthilfearbeit bzw. der Selbsthilfeaktivitäten ist prinzipiell nicht vorgesehen.
  • Die Eigenständigkeit und die Autonomie der einzelnen Selbsthilfegruppen darf durch die Mittelvergabe nicht eingeengt werden.
  • Finanzielle Förderung zu reinen Marketingzwecken ist ausgeschlossen.
  • Über finanzielle Zuwendungen wird auf Antrag jährlich neu entschieden.

1.5. Antragsverfahren

Die Selbsthilfe Kärnten berät die Selbsthilfegruppen in allen Fragen der Antragstellung.
 
Anträge werden auf einem speziellen Antragsformular (erhältlich bei der  Geschäftsstelle oder unter folgendem Link) an die Geschäftsstelle „Selbsthilfe-Fördertopf“ c/o Selbsthilfe Kärnten, Kempfstraße 23/3, Postfach 108, 9021 Klagenfurt, gerichtet. Dort werden die Anträge gesammelt und an den Selbsthilfe-Beirat weitergeleitet.

  • Die Sitzungstermine des Selbsthilfe-Beirates werden in der Selbsthilfe Kärnten INFO veröffentlicht.
  • Die Anträge müssen Angaben enthalten, die es ermöglichen, die mit der Zuwendung verfolgten Ziele und Zwecke sowie die Angemessenheit der beantragten Mittel zu beurteilen.
  • Weiters ist anzugeben, bei welchen anderen Stellen Fördermittel für denselben Zweck beantragt wurden.
  • Bei größeren Projekten muss die Ausfinanzierung gewährleistet sein.
  • Günstig ist die Beilage eines Finanzierungsplanes.
  • Die antragstellende Selbsthilfegruppe wird schriftlich über die Beschlussfassung des Selbsthilfe-Beirates informiert.


 

Der Selbsthilfe-Beirat kann die finanziellen Zuwendungen zurückfordern, wenn sich die Angaben des Förderantrages als unrichtig erweisen oder die finanziellen Mittel nicht zweckmäßig verwendet wurden.