FÖDERCALL 2024

FÖDERCALL 2024

Für regionale und lokale Aktivitäten/Projekte von Selbsthilfegruppen und –organisationen stehen in Kärnten Unterstützungsleistungen,

durch die Sozialversicherung, dem Fonds Gesundes Österreich und dem Sozialministerium, zur Verfügung.

Die Unterlagen für die Anträge, sowie der Förderleitfaden stehen auch auf der Homepage der ÖGK zum Download bereit.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.877863&portal=oegkportal

 

Die Frist für die Antragsstellung 2024 endet mit  30. Juni 2023. Später einlangende Anträge können nicht mehr angenommen werden.

 

 

Zurück