FÖDERCALL 2024
FÖDERCALL 2024
Für regionale und lokale Aktivitäten/Projekte von Selbsthilfegruppen und –organisationen stehen in Kärnten Unterstützungsleistungen,
durch die Sozialversicherung, dem Fonds Gesundes Österreich und dem Sozialministerium, zur Verfügung.
Die Unterlagen für die Anträge, sowie der Förderleitfaden stehen auch auf der Homepage der ÖGK zum Download bereit.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.877863&portal=oegkportal
Die Frist für die Antragsstellung 2024 endet mit 30. Juni 2023. Später einlangende Anträge können nicht mehr angenommen werden.