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FÖRDERCALL 2027
Auch für das Jahr 2027 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge für eine Projektförderung aus Mitteln der Österreichischen Sozialversicherung für regionale und lokale Selbsthilfeaktivitäten von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen (SHG/SHO) einzureichen.
In diesem Jahr können auch wieder Selbsthilfegruppen ohne Rechtsform einen Antrag stellen. Die Einreichung der Anträge von „sogenannten losen“ Selbsthilfegruppen erfolgt ausschließlich über den Dachverband Selbsthilfe Kärnten.
Die Unterlagen für die Anträge sowie der Förderleitfaden stehen auch auf der Homepage der ÖGK zum Download bereit:
ÖGK fördert Selbsthilfegruppen
Für Fragen sowie bei Unterstützungsbedarf im Zuge der Antragstellung stehen wir selbstverständlich allen Antragsteller:innen zur Verfügung.